Der Stadtverband informiert:
Kleingärtner aktuell – August 2013
Toiletten im Kleingarten
Grundsätzlich ist das dauerhafte Wohnen im Kleingarten nicht erlaubt.
Dennoch ist gegen eine Übernachtung in den Sommermonaten nichts einzuwenden.
zu beachten ist hierbei:
Sickergruben sind verboten, Spülmaschinen und Waschmaschinen dürfen im Kleingarten nicht installiert und betrieben werden. Die Entsorgung tierischer und menschlicher Fäkalien auf dem Wege der Kompostierung ist zulässig. Unzulässig ist es, menschliche Fäkalien in undichten Behältnissen zu sammeln, versickern zu lassen und unmittelbar an Anpflanzungen auszubringen. Es sind bevorzugt BioToiletten zu verwenden. Die Nutzung von Chemietoiletten im Kleingarten ist nicht gestattet
(chemische Zusätze sind Sondermüll).
Der Fachberater informiert:
Moniliakrankheit und Feuerbrand an Stein- und Kernobstes
Vermehrt meldeten sich Gartenfreunde über das Auftreten von Feuerbrand an Obstgehölzen.
Diese Krankheit konnte bisher noch nicht bestätigt werden, weil das Schadbild stark dem Schadbild der Moniliakrankheit (Ansatz Spitzendürre) ähnelt.
Bei Fragen wenden sich bitte an den Fachberater ihres Vereins.
Auch der Fachberater des Verbandes steht für Rückfragen zur Verfügung.
Arbeiten im August
Noch ist der Sommerschnitt an Obstbäumen möglich.
Auf bereits abgeernteten Beeten in den Kleingärten empfiehlt sich eine Gründung (Gelbsenf, Bienenweide oder ähnliches).
Bei anhaltender Trockenheit sollten Obstbäume und Beerensträucher eine extra Portion an Wasser erhalten.